Osborne Clarke: GDPR Deep Dive
Einladung für Thomas Andersen
GDPR Deep DiveDie neue NIS-2-Richtlinie und „5 Jahre DSGVO“Hiermit möchten wir Sie gerne zu einem weiteren Webinar unserer Reihe GDPR Deep Dives am Donnerstag, den 30. März um 8:30 Uhr einladen. Auch dieses Mal gilt unser Augenmerk praxisrelevanten Themen aus dem Bereich Datenschutz, wobei wir dieses Mal auch das angrenzende Thema der IT-Sicherheit in den Fokus nehmen werden. Für die Teilnahme an diesem Seminar stellen wir Ihnen gerne einen Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO (IT-Recht) aus. Zunächst wird Anne Leßner aufzeigen, welche Unternehmen unter den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie fallen und welche zusätzlichen regulatorischen Pflichten aus dem Bereich der IT-Sicherheit auf diese Unternehmen zukommen werden: IT- und Cyber-Security: Was ist die NIS-2-Richtlinie, und was wird sie wann ändern? Regulatorische Anforderungen für den Schutz von Daten und IT-Einrichtungen gelten nicht nur aufgrund der DSGVO, sondern seit einigen Jahren auch nach dem BSI-Gesetz. Bestimmte Unternehmen müssen IT-Sicherheitspflichten beachten, z.B. ebenso technische und organisatorische Maßnahmen vorhalten oder (drohende) Störungen melden. Die europäische „NIS-2-Richtlinie“ erweitert den Anwendungsbereich für diese Pflichten zukünftig erheblich und etabliert neue Pflichten, die auch gerade die Haftung der Geschäftsführung betreffen. Unternehmen sollten sich aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs frühzeitig mit den Änderungen befassen. Der Vortrag bietet einen Überblick über die aktuelle und künftige Rechtslage und hilft Unternehmen, zu prüfen, ob sie bereits oder zukünftig reguliert sind. Anschließend wagt Dr. Marc Störing einen ebenso launischen wie informativen Blick in die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Datenschutzrechts: „5 Jahre DSGVO“ Seit fünf Jahren ist die DSGVO am 25. Mai 2023 anwendbar, nachdem sie bereits zwei Jahre zuvor in Kraft trat. Osborne Clarke sammelt seit vielen Jahren umfangreiche Erfahrungen aus der politiknahen Beratung im Gesetzgebungsverfahren, aber insbesondere aus der Anwendung der DSGVO bei unseren nationalen wie internationalen Mandanten. In diesem Vortrag zeigen wir auf, in welchen Bereichen wir besondere Umsetzungsschwierigkeiten in der Praxis festgestellt haben, welche Bereiche besonders im Fokus der Aufsichtsbehörden lagen, welche Problemkomplexe noch ungelöst sind und welche Konsequenzen wir daraus gezogen haben. Daneben stellen wir dar, mit welchen Fragestellungen wir in der Zukunft rechnen und wie man sich als Unternehmen darauf vorbereiten kann. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Anmeldung hier. |