Advant Beiten: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Was…
Advant Beiten: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Was ist zu beachten?
Nach einer Übergangsfrist sind zum 1. Januar 2023 die Regelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Kraft getreten. Nunmehr gilt für die gesetzlich Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt an die Krankenkasse übermittelt wird und anschließend vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgerufen werden kann.
Die Digitalisierung vereinfacht den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Sie schafft aber auch neue Probleme, wie die Frage der Entgeltfortzahlung bei verspäteter Datenübermittlung und die Feststellung des Beweiswertes der ärztlichen Diagnose.
Die damit einhergehenden wesentlichen Aspekte für die betriebliche Praxis möchten wir Ihnen im Rahmen unseres Frühstücksseminars erläutern und beleuchten in diesem Zusammenhang folgende Fragestellungen:
Für wen gilt die Pflicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Welche Meldepflichten haben die Mitarbeiter? Wie kann der Arbeitgeber auf verspätete Meldungen der Mitarbeiter oder der Krankenkasse reagieren? Unter welchen Voraussetzungen kann im neuen Verfahren der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angezweifelt werden? Welche arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Maßnahmen müssen im Unternehmen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung getroffen werden?
PROGRAMM
ab 08:15 Uhr | Empfang und Beginn Frühstück
08:50 Uhr | Begrüßung
09:00-09:30 Uhr | Vortrag
ca. 09:30-10:30 Uhr | Moderierte Diskussion und Ausklang