Das Schiedsgerichtsverfahren stellt als Streitbeilegungsinstrument insbesondere im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr eine beliebte Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren dar. Die Anzahl der Schiedsverfahren steigt dementsprechend kontinuierlich. Vor allem die vereinfachte internationale Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen stellt einen großen Vorteil im Vergleich zu staatlichen Gerichtsverfahren dar.
Durch die freie Wahl des Schiedsortes ist es den Parteien zudem möglich, größtmögliche Neutralität der Schiedsgerichte und damit absolute „Waffengleichheit“ herzustellen. Die Gefahr der Übervorteilung einer Partei aufgrund etwaiger besserer Kenntnisse des Gerichtssystems oder der Sprache wird dadurch vermieden. Hinzu kommt, dass Schiedsverfahren nicht dem Öffentlichkeitsgrundsatz unterliegen. Somit bietet die Vereinbarung einer Schiedsabrede gerade für Rechtsstreitigkeiten an, die eine besonders vertrauliche Behandlung erfordern, Vorteile. Im Einzelfall können Schiedsverfahren darüber hinaus auch zu einer zügigeren Streitbeilegung führen, da das Schiedsverfahren – im Gegensatz zu Verfahren vor staatlichen Gerichten – nicht über mehrere Instanzen geführt werden.
Trotz der zahlreichen Vorteile der Schiedsgerichtbarkeit ist die Vereinbarung einer Schiedsabrede aber nicht in jedem Fall ratsam und kann in Einzelfällen sogar nachteilig sein. Entscheidend ist der Einzelfall in dessen Rahmen die Vor- und Nachteile sorgsam gegeneinander abgewogen werden müssen.