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DESCRIPTION:Zahlreiche Unternehmen beobachten angesichts der hohen Inflation große Steigerungen bei den laufenden Renten. Damit einher gehen sprunghaft steigende Pensionsrückstellungen und oftmals beachtliche Nachschussverpflichtungen bei Pensionsfonds, rückgedeckten Unterstützungskassen – und auch bei Pensionskassenversorgungen bleibt der Arbeitgeber nicht von zusätzlichen Kosten verschont, wenn die Pensionskasse ihre Leistungen absenken muss.\nDiesen ungeplanten Kostenbelastungen versuchen nicht wenige Unternehmen, durch Umstellung von Rentenzusagen auf Kapitalleistungen zu begegnen. Das BAG ( https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/3-azr-732-09/ ) hat im Jahr 2023 entschieden, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Und das LAG Hamm ( https://openjur.de/u/2450560.html ) hat erstmals Stellung genommen zu der Frage, wann bei der Entscheidung über die Anpassung der laufenden Betriebsrenten auf die wirtschaftliche Lage im Konzern abzustellen ist.\nÜber diese und einige weitere jüngere Entscheidungen berichten wir in unserem bAV-Lunch #10. Hören Sie unsere Tipps und Empfehlungen zum Umgang mit den neuen Entwicklungen und identifizieren Sie, welche dieser Themen Ihr Haus betreffen und wo sich für Sie Handlungsmöglichkeiten oder -bedarf ergibt.\nUnser Webinar „bAV Lunch #10 – Inflationsbedingter Handlungsbedarf bei der bAV im Lichte der aktuellen Rechtsprechung“ findet statt am\n                 Donnerstag, 25. Januar 2024 von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr. \nDie Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich über den Link ( https://www.luther-lawfirm.com/newsroom/veranstaltungen/detail/bav-lunch-10-i-titel-bitte-einfuegen-10893 ) an, indem Sie dem „Anmelden“ Button folgen\n
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